Rahmenbedingungen

Am Beginn eines Therapieprozesses steht ein unverbindliches Erstgespräch.
Dort gibt es Raum, Ihr Anliegen zu besprechen und Rahmenbedingungen zu klären. Außerdem dient es dem gegenseitigen Kennenlernen, die Passung zwischen Therapeutin und Klient:in ist wichtig für den Therapieerfolg.
Wenn Sie dann einen Psychotherapieprozess mit mir beginnen möchten, empfiehlt sich besonders in der Anfangsphase die Frequenz von einer Einheit pro Woche. Natürlich kann die Häufigkeit aber je nach Gegebenheiten variieren bzw. jederzeit verändert werden.
Eine Psychotherapie Einheit dauert 50 Minuten und kostet 100 Euro.
Ich bin als Psychotherapeutin eingetragen in die Liste des Gesundheitsministeriums. Es ist möglich, Kostenzuschüsse von Ihrer jeweiligen Krankenkasse zu beantragen. Diese betragen momentan je nach Kasse zwischen 33,70 und 46,60 Euro.
Außerdem steht mir ein kleines Kontingent an vollfinanzierten Kassenplätzen zur Verfügung, das ich bei Bedarf vergeben kann. Wenn Sie einen Kassenplatz benötigen, sprechen Sie mich bitte im Vorhinein darauf an. Ich gebe Ihnen dann Informationen bezüglich ungefährer Wartedauer.
Verschwiegenheit:
Psychotherapeut:innen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient:in und Psychotherapeut:in (§ 15 PthG).
Absageregelung:
Bereits ausgemachte Stunden können bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Kurzfristig abgesagte Stunden werden verrechnet.
"Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort treffen wir uns."
[Rumi]